Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachdem in der letzten Ausgabe des Amtsblattes der Bürgermeister und die Stadtplanung zu den beiden Bürgerentscheiden am 21.05.2023 Stellung bezogen haben, möchten auch wir die Gelegenheit nutzen Sie sachlich und faktenbasiert zu informieren:
Nach wie vor sind wir der Überzeugung, dass die Frage unseres Bürgerbegehrens sehr einfach, klar und dem Flächennutzungsplan (FNP) entsprechend formuliert ist. Die drei Wohngebiete sollen nicht in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden und der Häckersteig soll so bleiben, wie er ist.
Ganz anders sieht es jetzt beim Ratsbegehren aus. Hierin sprechen die Verfasser des Ratsbegehrens von „ökologisch nachhaltig geplanten Wohnbauflächen“ ohne zu begründen, warum dies ökologisch nachhaltig sein soll. Zudem gab es keinerlei planerische Vorgaben, die ein ökologisches nachhaltig geplantes Wohngebiet zum Ziel hatten. Wenn sich dies darauf beziehen sollte, dass die Grünflächen 1.4 (1,32 ha) am Südhang und 1.5 (0,12 ha) am Häckergraben von Bebauung freigehalten werden, muss man feststellen, dass die ökologischen Funktionen einer offenen und halboffenen Landschaftsform durch die mehrfache Durchschneidung und Einrahmung mit Erschließungsstraßen grundlegend beeinträchtigt sind. Tatsache ist jedoch, dass der Neubau 30% des CO2-Ausstoßes in Deutschland verursacht, 40% des Energieverbrauchs, 50% des Ressourcenverbrauchs und 70% der Flächenversiegelung.
Vielleicht bezieht man sich auch bei dem Begriff „ökologisch nachhaltig“ auf die Herausnahme des Wasserschutzgebietes Kategorie III aus dem Flächennutzungsplan. Hierzu muss erwähnt werden, dass man zunächst diese Flächen bewusst neu in den FNP aufgenommen hat, nachdem man sich entschieden hatte, Teile des Südhanges freizuhalten. Erst die unmissverständlichen Hinweise des Regierungsbezirks Mittelfranken in der ersten Abwägungsphase, die wegen zu großer Mängel wiederholt werden musste und gerade ausliegt, führte schnell wieder zu einer Herausnahme dieses Wasserschutzgebietes am Häckersteig.
Weiterhin wird im Ratsbegehren, das der Stadtrat gegen das Bürgerbegehren gestellt hat, von einer „familienfreundlichen Baulandentwicklung“ gesprochen. Hierin wird suggeriert, dass es familienfreundlich sei, wenn 26,26 ha (262 700 m2) Boden mit Häusern, Straßen und Infrastruktur verbraucht werden, wenn die zweitwichtigste Frischluftproduktionsquelle am Häckersteig und Weingartsgraben massiv beeinträchtigt wird, wenn die Grundwasserneubildung weiter abnimmt, wenn Wiesen und Ackerboden als CO2 Speicher verloren gehen, wenn heimische Arten weiter zurückgedrängt werden, wenn landwirtschaftliche Produktionsfläche zur regionalen Versorgung nicht mehr zur Verfügung steht, wenn wichtiger Naherholungsraum für alle Höchstadter Bürgerinnen und Bürger verschwindet.
Die häufigste Wohnform ist und bleibt das Einfamilienhaus, auch in Höchstadt. Es wird immer wieder Möglichkeiten geben, dass junge Familien zu dieser beliebten Wohnform finden. Gleichzeitig ist es aber auch eine gesellschaftliche Herausforderung „flächensparsam zu bauen, diese Flächen intensiver zu nutzen und auf ihre Multifunktionalität zu setzen.“ (Lydia Haack, Architekten-Präsidentin)
Hinzu kommt, dass in der durch das eingebrachte Ratsbegehren notwendigen Stichfrage die Abstimmungsrichtung verfälscht wird, indem es jetzt plötzlich um die Frage Baulandentwicklung Ja und Baulandentwicklung Nein geht. Alle, die die Häckersteigbebauung ablehnen, müssen also jetzt mit ihrer Stichfrage eine gewisse Sinnverschiebung hinnehmen. Sie müssen mit „Baulandentwicklung Nein“ stimmen, auch wenn sie nicht grundsätzlich gegen Baulandentwicklung sind.
Bürgermeister und die Stadtplanung behaupten im letzten Amtsblatt, dass ohne die Häckersteigbebauung ein „absoluter Stillstand“ für die Stadt eintreten werde. Richtig ist jedoch, dass im Flächennutzungsplan 66 ha Fläche für den Wohnzweck in der Kernstadt und Etzelskirchen vorgehalten wird. Nach Abzug der Flächen 1.1, 1.2 und 1.3 am Häckersteig verblieben rechnerisch noch ca. 40 ha für die Kernstadt im FNP und somit kann kaum von einem Stillstand gesprochen werden. Zudem ist zu fragen, ob es erstrebenswert ist, Schritt für Schritt alle zur Verfügung stehenden Flächen in den nächsten 15-20 Jahren zu verbrauchen. Was ist danach? Es müssen zuerst Konzepte greifen, die die unbebauten Flächen in den Wohngebieten und die leerstehenden Häuser aktivieren.
Im Gegenteil verursacht die Stadt Höchstadt hohe Folgekosten mit einer immer weiter in die Landschaft um sich greifenden Infrastruktur von Straßen und Versorgungsleitungen durch neue Wohngebiete. Schon jetzt ist der Bedarf an Straßenerneuerungen höher, als die aktuelle finanzielle Kraft es erlaubt. Gerade diese Politik gefährdet die Zukunft einer gesunden Stadtstruktur mit allen ihren Schulen, Freizeit- und Kultureinrichtungen. Zudem ist zu hinterfragen, dass die Stadt Höchstadt ihre Investitionsquote in den zurückliegenden Jahren mit fast 50% Verkaufserlösen aus Grundstücksverkäufen bewerkstelligt.
Sorge und Angst brauchten die Höchstadter Bürgerinnen und Bürger nicht zu haben, wenn ein landschaftliches Juwel mit vielen Funktionen für Natur und Klima für die nächsten Generationen erhalten bleibt.
Sie können mit dazu beitragen, unsere Heimat zu bewahren!
Petra Deinlein-Wieland, Sprecherin der Bürgerinitiative