Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Instrumente, mit denen man sich auf kommunaler Ebene direkt in einer Sachfrage in den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess einmischen kann. Es ist ein legitimes demokratisches Mittel und ein Bürgerrecht. Kommunalpolitiker, die darin einen Affront gegen ihre Lokalpolitik empfinden haben nicht verstanden, dass der Bürger das Herz unseres demokratischen Systems ist.
Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage. Die Bürgerinnen und Bürger gehen dabei – wie bei einer Wahl - zu den Abstimmungslokalen und geben ihre Stimme ab.
Zuerst müssen jedoch abhängig von der Größe der Kommunen Unterschriften gesammelt werden, damit es zu einem Bürgerentscheid kommt. Die dazu notwendigen Unterschriften versuchen wir zur Zeit über die Listen unter dem Menü UNTERSCHREIBEN zu erlangen. Dies kann auf dem Wege von Hausbesuchen, an Info-Ständen, durch Postwürfe oder anderem erfolgen.
Nachdem die notwendige Anzahl an Unterschriften (Unterstützern) erreicht ist, wird die Stadt aufgefordert, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Beim Bürgerentscheid haben die Einwohner dann die Möglichkeit, wie bei einer Wahl, ihre Meinung zu äußern. Dazu müssen sie dann an einem Sonntag, wie bei einer normalen Wahl, in die ausgewiesenen Wahllokale gehen.
Zur Wahl können alle Höchstadter Bürger, aber auch alle EU-Bürger gehen, die in der Gemeinde Höchstadt leben.
Die einfache Mehrheit entscheidet dann über das weitere Vorgehen.